Elternbeiträge und andere Kosten

Die Betreuung Ihres/-r Kindes/-r verursacht Kosten, deren größter Teil die Elternbeiträge ausmachen. Hinzu kommen die Mitgliedsbeiträge unseres Trägervereins, laufende Beiträge zu den Mahlzeiten sowie kleinere unregelmäßige Beiträge zu Ausflügen, Aktionen u.ä.

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge ergeben sich nach der Staffelung des Jungendamtes Rheinbach nach den Richtlinien des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Alle Anliegen rund um die Kita, Jugendhilfe, Kosten, Bedarfsplanung liegen dann in der Zuständigkeit dieses Jugendamtes. Der Träger ist verpflichtet, dem Jugendamt Namen, Anschrift, Geburtstag und Aufnahmedatum Ihres Kindes zu melden. Anhand dieser Angaben wird die Höhe der Beiträge ermittelt. Eine erste Information über die zu erwartende Größenordnung können Sie der Tabelle entnehmen. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit, dem Alter des betreuten Kindes und dem Jahreseinkommen.

Staffelung der Elternbeiträge

Wenn mehrere Geschwister in einer Tagesstätte betreut werden, müssen die Eltern nur für ein Kind den Beitrag entrichten und zwar für das Kind, für das der höchste Beitrag bezahlt werden muss (§3 Abs 4).

Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird zur Zeit in einer Höhe von 48,- € pro Jahr erhoben.

 

Essensbeiträge

Der Essensbeitrag beläuft sich zur Zeit auf 68,- € pro Monat und Kind.

 

Getränkegeld

Das Getränkegeld beträgt halbjährlich 15,- € pro Kind.