Eltern ergreifen die Initiative

Elterninitiative

Der Wibbelstätz ist vom Grundsatz her eine Elterninitiative. Deshalb haben hier vorrangig die Eltern als Mitglieder des eingetragenen Vereins die Verantwortung für die Einrichtung und das Geschehen darin. Dies fordert die Eltern mehr als in anderweitig getragenen Einrichtungen.

Die Elterninitiative wurde im Januar 1996 von 5 engagierten Eltern, gleichzeitig der damalige Vorstand, gegründet. Sie wurde als gemeinnützige Einrichtung anerkannt und als Verein mit dem Namen „Elterninitiative Kindergarten Wibbelstätz e.V.“ im Vereinsregister eingetragen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mit der Anmeldung Ihres Kindes auch Mitglied des Trägervereins werden.

Ihr Engagement kommt Ihrem Kind zugute

Der „Wibbelstätz“ benötigt Ihr Engagement und nur durch ihre Mithilfe kann sich die Einrichtung selbstständig behaupten und positiv darstellen.
So benötigen wir auf der einen Seite das Gespräch, um Ideen umzusetzen und Probleme bewältigen zu können. Auf der anderen Seite brauchen wir aber auch tatkräftige Hilfe rund um den Alltag bis hin zu Aktionen und Festen.

Wir wünschen uns…

 

  • Ihre Offenheit und Motivation, selbst aktiv zum Gelingen des Kindergartenalltags und dessen Höhepunkten beizutragen;
  • dass Sie ihren Einsatz nicht als lästige Pflicht empfinden, sondern darin die Chance sehen, ihr Kind in einem anderen Lebensbereich kennen zu lernen, seine Freude und Entwicklung darin zu unterstützen und soziale Kontakte zu knüpfen. Wir sehen darin die Annäherung der Lebensbereiche Familie und Kindergarten / Hort und damit eine Förderung der uns zum Ziel gesetzten ganzheitlichen Erziehung der Kinder.
  • dass Sie bereit sind, auch für anfallende Dinge des Tagesgeschäftes Verantwortung zu übernehmen und Ihre Fähigkeiten einbringen.
    Handwerkliche Arbeiten können wir in Eigenleistung erbringen oder fremd vergeben.
    Das kostet Geld!
    Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle, meistens aber unseren Kindern, für die dann z.B. weniger Bastelmaterial zur Verfügung steht. Daher werden Sie gebraucht, sei es für Gartenarbeiten im Außengelände, kleinere Reparaturen, Getränkeeinkauf für die Gruppen – es gibt viele Möglichkeiten.

Gremienarbeit

Da der „Wibbelstätz“ in der rechtlichen Form einer Elterninitiative arbeitet, müssen auch Funktionen eines Trägers, also Verantwortung z.B. für Finanzen und Personalangelegenheiten von Personen aus dem Kreis der Eltern übernommen werden. Dies kann auf verschiedenen Ebenen und auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen.

Elternbeirat

Der Elternbeirat besteht aus zwei Mitgliedern pro Gruppe, die von der Elternversammlung gewählt werden. Er tagt mindestens dreimal jährlich. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und dem pädagogischen Personal zu fördern.

Vorstand

In der Mitgliederversammlung wählen alle Eltern, sowie Fördermitglieder im Turnus von zwei Jahren den Vorstand, der die Elterninitiative Kindergarten Wibbelstätz e.V. gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und die Aufgabe, die Tagesstätte organisatorisch, finanziell und personell zu betreuen, nimmt also Arbeitgeberfunktion wahr. Damit ist die Einrichtung durch die Eltern selbst verwaltet.

Elternversammlung

Die Erziehungsberechtigten aller Kinder, die die Kindertagesstätte besuchen, bilden die Elternversammlung. Diese kann vom Träger und – in pädagogischen Fragen – vom pädagogischen Personal Auskunft über alle die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten verlangen. Sie hat das Recht, sich dazu zu äußern.
Die Elternversammlung wählt auf ihrer ersten Sitzung durch einfache Mehrheit eine Versammlungsleitung. Diese übernimmt die Einladung zu weiteren Versammlungen und deren Leitung, sofern die Elternversammlung nichts anderes beschließt. Elternversammlungen finden bei Bedarf statt. Sie sind einzuberufen auf Verlangen des Elternrates, des Trägers sowie mindestens eines Fünftels der Mitglieder der Elternversammlung. Die Elternversammlung wählt auf Gruppenebene aus ihrer Mitte je ein Mitglied als Elternbeirat und dessen StellvertreterIn. Nach Beginn eines jeden Kindergartenjahres, spätestens jedoch bis zum 1. November, werden mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen alle Erziehungsberechtigten schriftlich zur Wahl der Mitglieder des Elternrates und deren StellvertreterInnen für die folgende Wahlperiode eingeladen. Die Einberufung dieser Wahlversammlung ist Sache des Trägers. Die Wahlversammlung ist beschlussfähig, wenn eine Einladung fristgerecht erfolgte. Eine Mindestanwesenheitsquote ist nicht erforderlich. Wahlberechtigt mit jeweils einer Stimme pro Kind sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kind zur Zeit der Wahl die Kindertagesstätte besucht.

Rat der Einrichtung

Der Elternbeirat bildet gemeinsam mit VertreterInnen des Trägers, der Leitung der Einrichtung, sowie mit den GruppenleiterInnen den Rat der Tageseinrichtung. Er kann weitere pädagogisch tätige Kräfte oder andere Fachleute zu seinen Beratungen einladen. Für den Rat der Tageseinrichtung werden so viele VertreterInnen des Trägers bestellt, wie der Elternbeirat stimmberechtigte Mitglieder hat. Der Rat der Tageseinrichtung wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und eine/n StellvertreterIn sowie eine/n SchriftführerIn. Der/Die SchriftführerIn führt bei den Versammlungen Protokoll.

Der Rat der Tageseinrichtung hat folgende Aufgaben:

  • die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten,
  • sich um die erforderliche räumliche, personelle und sachliche Ausstattung zu bemühen,
  • Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung zu vereinbaren und
  • die Erziehungsberechtigten umfassend zu informieren und an der Willensbildung zu beteiligen.

Darüber hinaus können dem Rat der Tageseinrichtung vom Träger weitere Aufgaben übertragen werden. Er kann vereinbaren, dass bestimmte Beratungspunkte der Vertraulichkeit unterliegen. Der Rat der Tageseinrichtung tagt mindestens zweimal jährlich.