Elterninitiative "Kindergarten Wibbelstätz e.V."
Die Betreuung Ihres/-r Kindes/-r verursacht Kosten, deren größter Teil die Elternbeiträge ausmachen. Hinzu kommen die Mitgliedsbeiträge unseres Trägervereins, laufende Beiträge zu den Mahlzeiten sowie kleinere unregelmäßige Beiträge zu Ausflügen, Aktionen u.ä.
Die Elternbeiträge ergeben sich nach der Staffelung des örtlichen Jugendamtes nach den Richtlinien des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Das eigenständige Jugendamt der Stadt Rheinbach zum 01. Januar 2008 seine Arbeit an der Aachener Straße auf. Alle Anliegen rund um die Kita, Jugendhilfe, Kosten, Bedarfsplanung liegen dann in der Zuständigkeit dieses Jugendamtes, der Rhein-Sieg-Kreis ist nicht mehr für uns zuständig.
Der Träger ist verpflichtet, dem Jugendamt Namen, Anschrift, Geburtstag und Aufnahmedatum Ihres Kindes zu melden. Anhand dieser Angaben wird die Höhe der Beiträge ermittelt.
Eine erste Information über die zu erwartende Größenordnung können Sie der Tabelle entnehmen. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit, dem Alter des betreuten Kindes und dem Jahreseinkommen.
| Alter des Kindes >>> | 3 Jahre (und älter) | 3 Jahre (und älter) | 3 Jahre (und älter) | unter 3 Jahre | unter 3 Jahre | unter 3 Jahre |
| Betreuungszeit >>> | 25 h | 35 h | 45 h | 25 h | 35 h | 45 h |
| Jahreseinkommen | ||||||
| bis 12.271 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| bis 24.542 € | 23 € | 27 € | 40 € | 37 € | 44 € | 64 € |
| bis 36.813 € | 44 € | 49 € | 75 € | 71 € | 79 € | 120 € |
| bis 49.084 € | 73 € | 81 € | 123 € | 117 € | 130 € | 197 € |
| bis 61.355 € | 109 € | 121 € | 185 € | 175 € | 194 € | 296 € |
| bis 73.626 € | 148 € | 162 € | 249 € | 237 € | 260 € | 399 € |
| bis 85.897 € | 188 € | 206 € | 311 € | 301 € | 330 € | 498 € |
| über 85.897 € | 228 € | 251 € | 374 € | 365 € | 402 € | 599 € |
(Die Zahlenwerte sind entnommen der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder vom 19.06.2006, zuletzt geändert am 28.04.2008; Online-Quelle: Rhein-Sieg-Kreis, Bürgerservice vom 15.12.2009; die fachliche Zuständigkeit liegt bei dem Jugendamt der Stadt Rheinbach.) Zum Vergleich: Die Beiträge für das aktuelle Kitajahr.
Wenn mehrere Geschwister in einer Tagesstätte betreut werden, müssen die Eltern nur für ein Kind den Beitrag entrichten und zwar für das Kind, für das der höchste Beitrag bezahlt werden muss (§3 Abs 4).
Der Mitgliedsbeitrag wird zur Zeit in einer Höhe von 48,-- € pro Jahr erhoben.
Der Essensbeitrag beläuft sich zur Zeit auf 50,-- € pro Monat.
Das Getränkegeld beträgt halbjährlich 12 € pro Kind.