Recht und Gesetz
Das Kinderförderungsgesetz kommt !
Ende April fasste das Bundeskabinett den Beschluss zum Kinderförderungsgesetz (KiföG), das den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots beschleunigen und Eltern eine echte Wahlmöglichkeit bieten soll.
Die wichtigsten Regelungen sind:
- Für den Ausbau bis 2013 werden erweiterte rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt.
- Zudem sollen nicht nur Berufstätige einen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch die , die Arbeit suchen .
- Ab 1. August 2013 soll ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr eingeführt werden.
- Die Kindertagespflege soll profiliert werden, da 30% der neuen Plätze in diesem Bereich entstehen werden.
- Das Gesetz will darüber hinaus alle Träger, die die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Einrichtungen erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandeln.
- Der Bund beteiligt sich mit vier Mrd. Euro an den Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro.
- Ab 2013 soll für Eltern, die ihre Kinder unter drei nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) eingeführt werden.
(Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend )
Wie die Stadt Rheinbach in der nächsten Zeit auf dieses Gesetz reagiert ist abzuwarten.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, uns um eine vierte Gruppe in der Gruppenform II, Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zu erweitern..