Elterninitiative "Kindergarten Wibbelstätz e.V."
Sollte Ihr Kind nicht von Ihnen, den Eltern, sondern von "Dritten" abgeholt werden, benötigen wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung, wer wann das Abholen übernimmt. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von uns.
Die Aufnahme erfolgt nach Kriterien, die in Zusammenarbeit mit dem Träger (= Vorstand des Vereins), der Elternvertretung (= Elternrat) und dem pädagogischen Fachpersonal vereinbart werden. Diese Aufnahmekriterien werden im Rat der Einrichtung einvernehmlich formuliert. Die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit des Trägers der Einrichtung bleibt davon jedoch unberührt.
Für die Betreuungszeit stehen die Kinder unter unserer Aufsicht.
Für den Weg zur bzw. von der Kindertagesstätte sind die Eltern
verantwortlich. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Sommerfest) liegt
die Aufsichtspflicht ebenfalls bei den Eltern.
Falls Ihr Kind von anderen Personen (Verwandte, Bekannte) abgeholt werden soll, müssen Sie uns zuvor darüber informieren.
Für alle Unternehmungen, die über die gewöhnliche Betreuung hinausgehen
(z.B. Ausflüge), ist eine schriftliche Einverständniserklärung der
Eltern notwendig. Diese kann im Regelfall auch von nur einem Elternteil
abgegeben werden.
Ihr Kind benötigt eine Stofftasche. Diese hängt am Garderobenplatz Ihres Kindes und dient als Aufbewahrungsort unter anderem für Wechselkleidung (siehe auch W > Wind und Wetter).
Solle Ihr Kind krank sein oder aus anderen Gründen die Einrichtung nicht besuchen können, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Bei
Aufnahme des Kindes reicht es aus, wenn uns das gelbe Vorsorgeheft des
Kindes vorgelegt wird. Ist dieses lückenhaft, so bestehen wir auf
Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Das Jugendamt arbeitet mit den für die Durchführung ärztlicher und zahnärztlicher Voruntersuchungen zuständigen Stellen zusammen und hat für jährliche ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen der Kinder in den Tageseinrichtungen Sorge zu tragen. (Kibiz § 10 Abschnitt 3)
Für den Aufenthalt in der Einrichtung benötigt Ihr Kind Hausschuhe.
In der Kindertagesstätte sollte Ihr Kind bequeme Kleidung tragen, die auch mal schmutzig werden darf. Bitte geben Sie Ihrem Kind Hausschuhe mit, die in der Einrichtung bleiben können. Ebenso ist es sinnvoll, Wechselkleidung für kleinere Unfälle beim Essen und Spielen mitzugeben, die am Kleiderhaken Ihres Kindes "hinterlegt" werden kann.
Bei einer Erkrankung Ihres Kindes unterrichten Sie uns bitte sofort. Ein Besuch der Kindertagesstätte ist in dieser Zeit nicht möglich. Je nach Art der Erkrankung (z.B. Windpocken, Scharlach etc.) kann Ihr Kind unsere Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Arztes vorliegt.
Das Wichtigste in Kürze > Betreuungszeiten
Die Kinder können in Absprache mit den pädagogischen Kräften 1 x in der Woche ein Spielzeug mitbringen. Die Kinder sind hierfür selbst verantwortlich und wir übernehmen keine Haftung für die mitgebrachten Dinge.
Beim Besuch der Tageseinrichtung, für die Wege zu und von der Tageseinrichtung sowie bei besonderen Veranstaltungen besteht für Ihr Kind eine Unfallversicherung. Versichert sind demnach Unfälle, die das Kind im ursächlichen, örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Tageseinrichtung erleidet. Bitte beachten Sie, dass im Regelfall nur für den üblichen Weg zur Kindertagesstätte Versicherungsschutz besteht.
Wir gehen mit den Kindern bei Wind und Wetter raus in die Natur, um sie zu erleben und zu erforschen. Kinder brauchen Bewegung an der frischen Luft. Für Ausflüge, aber auch für das Spielen im Freigelände und auf dem Hof, benötigt Ihr Kind evtl. Gummistiefel, eine Matschhose, sowie eine Regenjacke.
Geben Sie Ihrem Kind bitte Zahnputzzeug mit in die Einrichtung, da sich die Kinder nach dem Mittagsessen die Zähne putzen. Schauen Sie bitte regelmäßig nach, ob eine neue Zahnbürste angebracht wäre.